Allgemeine Geschäftsbeziehung und Vermittlungsvertrag                                                                                                                                        

§1 Pflichten der Au-pair-Agentur, Welcome Au-Pair Deutschland

 

1.1 Wir informieren die Gastfamilie ausführlich über die Bestimmungen des Au-Pair Programms in Deutschland.

 

1.2 Wir stellen dem Auftraggeber die kompletten Daten der Au-Pair Bewerberinnen bzw. Bewerber zur Verfügung: Adressangaben, Fragebogen, Fotos etc.

                           

1.3 Die Au-Pair Agentur, welcome Au-pair Deutschland leistet Hilfestellung bei der Abwicklung der Formalitäten: Erstellung des Einladungsschreibens, Anträge für Visumserteilung, Arbeitsgenehmigung.

 

1.4 Betreuung der Gastfamilie und des Au-Pair während der gesamten Dauer des Aufenthaltes bei der Gastfamilie. Die Au-Pair Agentur, Welcome Au-pair Deutschland steht als Ansprechpartner stets zur Verfügung für alle die Vermittlung und den Aufenthalt betreffenden Fragen und bei Problemen.

 

§2 Pflichten der Gastfamilie

 

Die Gastfamilie verpflichtet sich, dem/der Au-Pair Bewerber/in nachfolgend aufgeführte Bedingungen zu erfüllen: 

 

2.1 Integrierung des Au-Pairs in die Familie.

 

2.2 Freie Kost und ein eigenes, beheizbares, ausreichend möbliertes Zimmer (verschließbare Tür, Fenster mit Tageslicht, Mindestgröße 8,0 m²) im Haus oder der Wohnung der Familie, zur Verfügung zu stellen. Familienanbindung muss gewährleistet sein.

 

2.3 Die wöchentliche Arbeitszeit darf 30 Stunden nicht überschreiten. Die häusliche Mithilfe einschließlich Babysitting umfasst maximal 6 Stunden pro Tag. Die Arbeitszeit ist dabei flexibel gestaltbar.

 

2.4 Dem Au-Pair sind mindestens 1½ freie Tage pro Woche, die mindestens einmal im Monat auf ein Wochenende fallen, zu gewähren.

 

2.5 Gesetzliche Feiertage des Gastlandes sind grundsätzlich frei oder werden durch Freizeit ausgeglichen.

 

2.6 Dem Au-Pair stehen 4 Wochen bezahlter Erholungsurlaub während eines 12-monatigen Aufenthaltes zu (2 Werktage pro vollem Monat Aufenthaltsdauer).

 

2.7 Das monatlich an das Au-Pair auszuzahlende Taschengeld beträgt derzeit 280,00 €. Eine von der Gastfamilie zu verantwortender geringerer Arbeitszeit erlaubt dieser nicht, das Entgelt zu verringern. Im Krankheitsfalle erfolgt Taschengeldfortzahlung bis zu maximal 6 Wochen, oder bis zum Auslaufen des Vertrages.

                                                                                      

2.8 Dem Au-Pair werden die Fahrtkosten zum nächstgelegenen Sprachkurs bezahlt oder entsprechende Fahrdienste geleistet.

 

2.9 Dem Au-Pair Gelegenheit zum Besuch eines Sprachkurses zu gewähren. Kostenbeteiligung der Gastfamilie am Sprachkurs beträgt 50,-EUR je Monat.

 

2.10 Die Umgangssprache in der Gastfamilie ist Deutsch.

 

2.11 Die Gastfamilie fördert die Teilnahme des Au-Pairs an kulturellen und gesellschaftlichen Veranstaltungen und sorgt für die dafür notwendige Mobilität.

 

2.12 Die Gastfamilie stellt sicher, dass das Au-Pair die Agentur Welcome Au-pair Deutschland jederzeit telefonisch erreichen kann.

 

2.13 Wenn das/der Au-Pair in Deutschland eintrifft, holt es die Gastfamilie am vereinbarten Treffpunkt ab. Anderenfalls muss die Gastfamilie die Kosten für die Fahrt zum Wohnort der Familie tragen.

 

2.14 wichtig: Die Gastfamilie ist verpflichtet, den/das Au-Pair rechtzeitig vor seinem Eintreffen in Deutschland für die gesamte Dauer seines Aufenthaltes Kranken- und Haftpflicht sowie Unfall zu versichern. Wir, die Au-Pair Agentur, vermitteln auf Wunsch eine Au-pair-Versicherung über die Dr.Walter.

 

0 Ja, mein/unser zukünftiges Au-Pair soll über die Versicherungskombination AU-PAIR-PLUS! versichert werden. Hiermit beantrage ich/wir (Antragsteller/in) für mein/unser zukünftiges Au-Pair (versicherte Person) Versicherungsschutz im Rahmen der beiliegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Versicherungskombination     AU-PAIR-PLUS!.

 

Die fälligen Beiträge buchen Sie bitte monatlich von folgendem Konto ab:

 

IBAN:____________________________________________________

 

BIC:_____________________________________________________

 

Bank/Ort:_________________________________________________

 

Kontonehmer/in:___________________________________________

 

Mit meiner Unterschrift erkläre ich verbindlich die Teilnahme an der Versicherungskombination AU-PAIR-PLUS!. Die Versicherung beginnt ab dem Tag der Einreise bzw. ab dem Tag der Umvermittlung.

 

0 Nein, mein/unser zukünftiges Au-Pair soll nicht über die Versicherungskombination AU-PAIR-PLUS! versichert werden. Ich /wir kümmern uns selbst rechtzeitig um eine Au-Pair Versicherung.

 

Wir bitten um Zusendung eines Versicherungsnachweises in Kopie spätestens bis 4 Wochen nach Ankunft des Au-Pairs.

 

 

2.15 Das Au-Pair muss durch die Gastfamilie sofort nach seiner Ankunft in Deutschland bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt angemeldet werden. Das Visum muss beim zuständigen Ausländeramt verlängert werden. Die Gastfamilie trägt alle anfallenden Gebühren.

 

2.16 Die Gastfamilie verpflichtet sich, den Ankunftstermin des Au-Pairs bzw. bei Wechsel Au-Pairs die erfolgte Visumsumschreibung umgehend der Au-Pair Agentur, Welcome Au-pair Deutschland in schriftlicher Form mitzuteilen. Desgleichen bei Kündigung, Umzug etc.

 

2.17 Im Falle einer (vorzeitigen) Kündigung des Au-Pair-Verhältnisses darf die Gastfamilie dem Au-Pair die Organisation der Heimreise bzw. eine etwaige Umvermittlung nicht selbst überlassen. Vielmehr ist dies mit der Au-Pair Agentur, Welcome Au-pair Deutschland abzusprechen.

 

2.18 Es wird empfohlen, mit dem gewünschten Au-Pair vor der Entscheidungsfindung mindestens einmal telefonisch Kontakt aufzunehmen.

 

 

§3 Gebühren

 

Nachfolgend aufgeführte Gebühren sind durch die Gastfamilie zu entrichten: 

3.1 Bei Au-Pairs aus visapflichtigen bzw. nicht EU / EWR Staaten mit einer vorgesehenen Aufenthaltsdauer von 12 Monaten beläuft sich die Gesamtgebühr auf 350,00 € plus MwSt.

 

3.2 Für Au-Pairs aus EU / EWR Staaten beträgt die Vermittlungsgebühr für eine vorgesehene Aufenthaltsdauer von 12 Monaten 400,00 € plus MwSt.

 

3.3 Für Au-Pairs, die durch Eigeninitiative gefunden worden sind:

Die Au-Pair Agentur, Welcome Au-pair Deutschland bietet Ihnen an, die Einladungsformalitäten durchzuführen. Die Leistung bezieht sich hierbei ausschließlich auf die Erstellung der Unterlagen, der Auftragnehmer gewährt keine Garantieleistung. Die Au-Pair Agentur Welcome Au-pair Deutschland berechnet hierfür 150,00 € plus MwSt.

 

3.4 Für Wechsel/Monats- Au-Pairs fallen je nach Visarestlaufzeit folgende Gebühren an:  ab 9 Monate Rest Visum 350 Euro plus MwSt. weniger als 9 Monate Rest Visum 300 Euro plus MwSt.

 

 

Als Visarestlaufzeit wird die maximal mögliche Visadauer einschließlich der maximalen möglichen Verlängerungsmöglichkeiten zum Zeitpunkt der Vermittlung angenommen.

 

3.5 Die Möglichkeit, die Vermittlungsgebühr, auch teilweise, vom Au-Pair zurückzuverlangen besteht nicht.

                                                                      

3.6 Wenn das gewünschte Au-Pair bereits von der zustimmenden Gastfamilie den Einladungsbrief zwecks Beantragung des Visums erhalten hat und schon den Visumsantrag bei der Botschaft gestellt hat und die Gastfamilie storniert dann den Vermittlungsauftrag, so hat sie eine Kostenpauschale in Höhe von 200,00 € plus MwSt. für die bereits erbrachten Leistungen zu entrichten.

 

3.7 Die Au-Pair Agentur, Welcome Au-pair Deutschland bietet im Falle einer vorzeitigen Trennung von Au-Pair und Gastfamilie eine einmalige kostenlose Neuvermittlung mit Au-Pairs seiner Agentur an.

Ausnahme: die Gastfamilie hat sich vertragswidrig verhalten.

Die Gastfamilie muss in einem solchen Falle vor Ablauf von 4 Wochen nach Eintreffen des Au-Pairs schriftlich und mit Angabe von wichtigen Gründen mitteilen, dass ein harmonisches Miteinander nicht möglich ist und deswegen der Aufenthalt in der Familie beendet werden soll.

Voraussetzung ist zudem die fristgerechte Begleichung der von der Au- Pair Agentur, Welcome Au-pair gestellten Rechnung.

Dies ist allerdings nur für Au-Pairs gültig, deren Aufenthalt für 12 Monate geplant war.

Ausgeschlossen sind Eigeninitiativbewerbungen und Wechsel-Au-Pairs.

 

3.8. Die Vermittlungsgebühr wird erst in Rechnung gestellt, wenn das    Au-Pair in seinem Heimatland die Zusage für das Visum erhalten hat.              Sobald die Provision auf unserem Konto verbucht werden konnte, wird die Einreise des Au-Pairs veranlasst.

 

Bitte überweisen Sie die Vermittlungsprovision an folgendes Konto:

 

Bank:                               Sparkasse Heidelberg

Kontoinhaber:  Krishna Prasad Adhikari

IBAN:                               DE89 6725 0020 0009 2754 87

BIC:                                  SOLADES1HDB

Verwendungszweck: Rechnung Nr. (Rechnung kommt separat)

 

§4 Haftungsausschluss

 

4.1 Beiden Parteien ist bekannt, dass es sich bei der Leistung der Au-pair-Agentur, Welcome Au-pair Deutschland um eine Dienstleistung handelt, die unabhängig vom Erfolg des Au-Pair-Verhältnisses vergütet werden muss.

 

4.2 Der Gastfamilie wird die Möglichkeit gegeben, durch Überlassung von Bewerberdaten, sich mit seinem künftigen Au-Pair telefonisch und schriftlich im Vorfeld intensiv auszutauschen. Dadurch werden Schadensersatzansprüche sowie Gebührenrückerstattungen, insofern sie nicht vertraglich vereinbart sind, ausgeschlossen.

 

4.3 Mündliche Nebenabreden mit dem Au-Pair sowie dem Auftragnehmer haben keine Gültigkeit.

 

4.4 Angaben, die vom Bewerber in schriftlicher Form gegeben werden, sind von der Haftung ausdrücklich ausgeschlossen und entbinden nicht von der Entrichtung der Gesamtgebühr. Der Auftragnehmer hat keinen Einfluss auf die Richtigkeit der Angaben. Mit Angaben in schriftlicher Form sind Fragebogen, Referenzen, Fotos, Anschreiben, Lebenslauf etc. gemeint.

 

4.5 Weder unvorhergesehene Komplikationen, wie beispielsweise eine wesentliche Verzögerung des Ankunftszeitpunktes des Au-Pair noch eine intensive Mitarbeit der Gastfamilie bei den Visumsangelegenheiten haben einen Einfluss auf die vom Auftraggeber zu entrichtende Gesamtgebühr.

 

4.6 Der Auftragnehmer haftet nicht für eventuell zusätzlich entstandene Kosten.

 

4.7 Verursacht die Au-Pair Agentur, Welcome Au-Pair Deutschland durch seine Vermittlungstätigkeit aus irgendeinem Grund einen Schaden, so haftet er nur mit dem Nachweis des Vorsatzes.

 

4.8 Die Au-Pair Agentur, Welcome Au-pair Deutschland haftet nicht für Schäden, die das Au-pair mittelbar oder unmittelbar verursacht hat, weder gegenüber der Gastfamilie noch gegenüber Dritten. Die Au-Pair Agentur, Welcome Au-pair Deutschland haftet nicht für Zahlungsverpflichtungen, die das Au-Pair mit der Gastfamilie oder Dritten eingegangen ist.

 

4.9 Der Auftragnehmer kann nicht haftbar gemacht werden für Ausfallzeiten, die durch das Au-Pair bei plötzlicher Absage, durch Visumsablehnungen der Botschaften oder sonstige Behörden auftreten können.

 

§5 Sonstiges 

 

5.1 Die Gastfamilie erklärt sich damit einverstanden, dass ihre persönlichen Angaben und Daten zur Abwicklung der Vermittlungstätigkeit an Au-Pairs, Kontaktpersonen, Partneragenturen des Au-Pairs sowie Institutionen weitergegeben werden, soweit dies zweckgebunden und im zeitlichen Rahmen der Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit erfolgt.

 

5.2 Der Gastfamilie ist es ausdrücklich untersagt, Daten und Adressen von Au-Pairs, die aus der Galerie von der Au-Pair Agentur, Welcome Au-pair Deutschland stammen, sowie Adressen und Daten von Partneragenturen an Dritte weiterzuleiten oder zu missbrauchen, bzw. ein von der Au-Pair Agentur, Welcome Au-pair Deutschland angebotenes Au-Pair abzuwerben. Jeder Verstoß wird durch den Auftragnehmer strafrechtlich verfolgt!

 

5.3 Die Gastfamilie erklärt, dass sie vom Auftragnehmer über die Bestimmungen der Arbeitserlaubnis für Au-Pairs in der Bundesrepublik Deutschland in Kenntnis gesetzt worden ist. Konkret benötigen alle Au-Pairs aus nicht EU / EWR Staaten vor Antritt der Au-pair-Tätigkeit eine gültige Arbeitsgenehmigung. Eine Beschäftigung ohne gültige Arbeitserlaubnis ist nach SGB § 404 strafbar.

 

 

§6 Schlussbestimmungen 

 

9.1 Erfüllungsort ist, Ringstraße 5, 69221 Dossenheim, Deutschland

 

9.2 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen immer der Schriftform.

 

9.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

9.4 Bei Unwirksamkeit einer der vorangehenden Bestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. 

 

Nachfolgend aufgeführte Gebühren sind durch die Gastfamilie zu entrichten:

  • Bei Au-Pairs aus visapflichtigen bzw. nicht EU / EWR Staaten mit einer vorgesehenen Aufenthaltsdauer von 12 Monaten beläuft sich die Gesamtgebühr auf 400,00 € plus  19% MwSt.
  • Für Au-Pairs aus EU / EWR Staaten beträgt die Vermittlungsgebühr für eine vorgesehene Aufenthaltsdauer von 12 Monaten 450,00 plus 19% MwSt.
  • Für Au-Pairs, die durch Eigeninitiative gefunden worden sind:
    Die Au-Pair Agentur, Welcome Aupair Deutschland bietet Ihnen an, die Einladungsformalitäten durchzuführen. Die Leistung bezieht sich hierbei ausschließlich auf die Erstellung der Unterlagen, der Auftragnehmer gewährt keine Garantieleistung. Die Au-Pair Agentur Welcome Au-pair Deutschland berechnet hierfür 150,00 € plus 19% MwSt.
  • Für Wechsel/Monats- Au-Pairs fallen je nach Visarestlaufzeit folgende Gebühren an:  ab 9 Monate rest Visum 400 Euro plus 19% MwSt , weniger als 9 Monate rest visum 350 plus 19% MwStEuro
    Als Visarestlaufzeit wird die maximal mögliche Visadauer einschließlich der maximalen möglichen Verlängerungsmöglichkeiten zum Zeitpunkt der Vermittlung angenommen.
  • Die Möglichkeit, die Vermittlungsgebühr, auch teilweise, vom Au-Pair zurückzuverlangen besteht nicht.
  • Wenn das gewünschte Au-Pair bereits von der zustimmenden Gastfamilie den Einladungsbrief zwecks Beantragung des Visums erhalten hat und schon den Visumsantrag bei der Botschaft gestellt hat und die Gastfamilie storniert dann den Vermittlungsauftrag, so hat sie eine Kostenpauschale in Höhe von 200,00 € plus 19% MwSt für die bereits erbrachten Leistungen zu entrichten.
  • Die Au-Pair Agentur, Welcome Au-pair Deutschland bietet im Falle einer vorzeitigen Trennung von Au-Pair und Gastfamilie eine einmalige kostenlose Neuvermittlung mit Au-Pairs seiner Agentur an.
    Ausnahme: die Gastfamilie hat sich vertragswidrig verhalten.
    Die Gastfamilie muss in einem solchen Falle vor Ablauf von 4 Wochen nach Eintreffen des Au-Pairs schriftlich und mit Angabe von wichtigen Gründen mitteilen, dass ein harmonisches Miteinander nicht möglich ist und deswegen der Aufenthalt in der Familie beendet werden soll.
    Voraussetzung ist zudem die fristgerechte Begleichung der von der Au- Pair Agentur, Welcome Au-pair gestellten Rechnung.
    Dies ist allerdings nur für Au-Pairs gültig, deren Aufenthalt für 12 Monate geplant war. Ausgeschlossen sind Eigeninitiativbewerbungen und Wechsel-Au-Pairs.
  • Die Vermittlungsgebühr wird erst in Rechnung gestellt wenn das Au-Pair in seinem Heimatland die Zusage für das Visum erhalten hat. Sobald die Provision auf unserem Konto verbucht werden konnte, wird die Einreise des Au-Pairs veranlasst.

    Bitte überweisen Sie die Vermittlungsprovision an folgendes Konto:
    Bank: Sparkasse Heidelberg
    Kontoinhaber: Krishna Prasad Adhikari
    IBAN: DE89 6725 0020 0009 2754 87
    BIC: SOLADES1HDB
    Verwendungszweck: Rechnung Nr. (Rechnung kommt separat)